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Evake Studio

Test digital product

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Lizenz
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Lizenzen

Basic Lizenz

BASIC LICENSE (Nicht-exklusiv) - Ideal für Demos, erste Releases und kleinere Projekte.

  • Gültig für bis zu 10.000 Streams
  • Nicht-exklusive Nutzungslizenz
  • Der Beat wird lizenziert, nicht verkauft
  • Keine Anmeldung bei YouTube Content ID oder anderen Fingerprinting-Systemen erlaubt
  • Verbindliche Tantiemenaufteilung: 40 % Verlag / 30 % Komponist / 30 % Textdichter
  • Vertragslaufzeit: 10 Jahre
  • Pflicht zur Nennung des Produzenten (Credits)

Premium Lizenz

PREMIUM LICENSE (Nicht-exklusiv) - Für wachsende Artists und ernsthafte Veröffentlichungen.

  • Gültig für bis zu 100.000 Streams
  • Nicht-exklusive Nutzungslizenz
  • Der Beat wird lizenziert, nicht verkauft
  • Kein YouTube Content ID oder Fingerprinting erlaubt
  • Verbindliche Tantiemenaufteilung: 40 % Verlag / 30 % Komponist / 30 % Textdichter
  • Vertragslaufzeit: 10 Jahre
  • Pflicht zur Nennung des Produzenten (Credits)

Professional

PROFESSIONAL LICENSE (Nicht-exklusiv) - Maximale Freiheit für große Veröffentlichungen.

  • 1.000.000 Streams
  • Nicht-exklusive Nutzungslizenz
  • Der Beat wird lizenziert, nicht verkauft
  • Kein YouTube Content ID oder vergleichbare Systeme erlaubt
  • Verbindliche Tantiemenaufteilung: 40 % Verlag / 30 % Komponist / 30 % Textdichter
  • Vertragslaufzeit: 10 Jahre
  • Pflicht zur Nennung des Produzenten (Credits)

Unlimited Lizenz

UNLIMITED LICENSE (Nicht-exklusiv) - Maximale Freiheit für große Veröffentlichungen.

  • Unlimitierte Streams
  • Nicht-exklusive Nutzungslizenz
  • Der Beat wird lizenziert, nicht verkauft
  • Kein YouTube Content ID oder vergleichbare Systeme erlaubt
  • Verbindliche Tantiemenaufteilung: 40 % Verlag / 30 % Komponist / 30 % Textdichter
  • Vertragslaufzeit: 10 Jahre
  • Pflicht zur Nennung des Produzenten (Credits)

Exklusiv Lizenz

EXCLUSIVE LICENSE - Exklusive Nutzung für dein Projekt.

  • Exklusive Nutzungslizenz für den Beat
  • Der Beat wird dauerhaft aus dem weiteren Lizenzverkauf entfernt
  • Es können keine neuen Lizenzen mehr für diesen Beat erworben werden
  • Bereits verkaufte nicht-exklusive Lizenzen bleiben gültig bis zum Ablauf ihrer Laufzeit oder ihres Stream-Limits
  • Verbindliche Tantiemenaufteilung: 40 % Verlag / 30 % Komponist / 30 % Textdichter

Beat Lizenzvertrag

INTERNATIONALER NICHT-EXKLUSIVER BEAT LIZENZVERTRAG

§ 1 Vertragspartner & Anwendbares Recht

1.1 Lizenzgeber: Evake Media GmbH, Rottmayrstraße 2, 4060 Leonding, Österreich Geschäftsführer: Christoph Naderer, Eric Wüstenberg (nachfolgend „Evake“)

1.2 Lizenznehmer: Die natürliche oder juristische Person, die über www.evakestudio.comNutzungsrechte erwirbt (nachfolgend „Lizenznehmer“).

1.3 Recht & Gerichtsstand: Dieser Vertrag sowie alle daraus entstehenden Streitigkeiten unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Linz, Österreich.

§ 2 Einräumung der Nutzungsrechte

2.1 Lizenzgegenstand: Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer eine nicht-exklusive, nicht übertragbare und inhaltlich beschränkte Nutzungslizenz ein, um ein (1) neues abgeleitetes musikalisches Werk („Song“) zu erstellen, indem der Lizenznehmer eigene Gesangs- und/oder Textleistungen zum lizenzierten Beat hinzufügt. Diese Rechteeinräumung gilt weltweit.

2.2 Kein Eigentumsübergang:Dieser Vertrag stellt keinen Kauf, sondern ausschließlich die Einräumung einer Nutzungslizenz dar. Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte am Master und der Komposition verbleiben uneingeschränkt bei Evake bzw. dem ursprünglichen Urheber. Ein „Work Made For Hire“-Verhältnis wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2.3 Synchronisationsrechte (Sync) & Videos: a) Musikvideos: Der Lizenznehmer ist berechtigt, den Song mit eigenen bewegten Bildern (z. B. Musikvideo) zu verbinden und auf Plattformen wie YouTube zu veröffentlichen (Video-Streaming). b) Kommerzielle Sync-Nutzung: Die Nutzung des Songs in Produktionen Dritter (z. B. TV-Serien, Kinofilme, Videospiele oder Werbekampagnen für Marken) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Evake. In diesem Fall steht Evake eine Beteiligung an den Synchronisationserlösen (Sync-Fee) in Höhe von 50 % (Master-Anteil) zu.

§ 3 Verbindliche Tantiemenaufteilung (Splits) Der Lizenznehmer verpflichtet sich unwiderruflich, den Song bei der Anmeldung bei Verwertungsgesellschaften (z. B. AKM, GEMA, ASCAP, BMI) mit folgenden Anteilen zu registrieren:

  • Verlag (40 %): Evake Music Publishing (IPI: 01236167070)
  • Komponist (30 %): Produzent (c/o Evake Media GmbH)
  • Textdichter (30 %): Lizenznehmer Eine Abweichung von diesen Anteilen stellt einen wesentlichen Vertragsverstoß dar.

§ 4 Nutzungsbeschränkungen & Social Media

4.1 Stream-Limit: Die Lizenz ist nur bis zur maximalen Anzahl an Streams der jeweils gewählten Lizenzstufe gültig. Ein Upgrade ist vor Überschreiten des Limits verpflichtend.

4.2 Content ID & Fingerprinting:Die Anmeldung des Songs bei aktiven Rechte-Durchsetzungssystemen (z. B. YouTube Content ID, Facebook/Instagram Rights Manager) ist ausdrücklich untersagt. Ausnahme: Der Lizenznehmer darf den Song über seinen Distributor an soziale Netzwerke (TikTok, Instagram Audio Library) ausliefern lassen, sofern dies ausschließlich der Verfügbarkeit des Songs als Hintergrundmusik dient. Er ist jedoch verpflichtet, jegliche Form der automatisierten Monetarisierung oder des „Fingerprintings“ zu deaktivieren, die Ansprüche gegen andere Lizenznehmer desselben Beats erheben könnte.

§ 5 Option Exklusive Lizenz & Bestandsschutz Beats können parallel als „Exklusive Lizenz“ angeboten werden. Mit dem Verkauf einer exklusiven Lizenz an einen Dritten gilt für bestehende Leasing-Kunden Folgendes:

  • Der Beat wird dauerhaft aus dem Shop entfernt.
  • Bestehende Lizenznehmer können ihre Lizenz nicht mehr upgraden.
  • Bestehende nicht-exklusive Lizenzen bleiben im bisherigen Umfang aufrecht, bis die Laufzeit von zehn (10) Jahren endet oder das Stream-Limit erreicht ist.

§ 6 Gewährleistung, Freistellung & Urheberpersönlichkeitsrecht

6.1 Freistellung: Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus seinen hinzugefügten Inhalten (Text/Gesang) resultieren.

6.2 Moral Rights: Soweit gesetzlich zulässig, verzichtet der Lizenznehmer auf die Geltendmachung von Urheberpersönlichkeitsrechten, die einer branchenüblichen Bearbeitung oder Nutzung des Werks entgegenstehen könnten.

§ 7 Credits (Urheberbenennung)Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Nennung in den Metadaten/Beschreibungen: „(prod. by [Producer Name] / evakestudio.com)“

§ 8 Salvatorische Klausel Sollten Teile unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages gültig. Dieser Vertrag ersetzt alle vorherigen Absprachen. Im Falle von Übersetzungen in andere Sprachen ist die deutsche Fassung rechtlich maßgeblich.